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PV-Anlage anmelden 2024: Wo, wie, wann und zu welchen Kosten?

Wir erklären, ob und wo man eine PV-Anlage anmelden muss und was du dabei beachten solltest. Vom Netzbetreiber über die Bundesnetzagentur, das Finanzamt bis hin zum Gewerbe gehen wir auf alle Meldepflichten ein.


Aktualisiert am:18.1.2024 | Andreas Kühl | 8 Min. Lesezeit

Über uns Autor:innen

Kann ich eine PV-Anlage 2024 ohne Anmeldung betreiben?

Für viele interessierte Eigenheimbesitzer:innen scheint die Anmeldung einer PV-Anlage ein erheblicher bürokratischer Aufwand zu sein. Daher werden wir immer wieder gefragt, ob sie eine Anlage auch ohne Anmeldung betreiben können.

Eine PV-Anlage ohne Anmeldung ist 2024 nur bei einer Inselanlage möglich, die ausschließlich dem Eigenverbrauch dient und keine Verbindung zum Netz hat. Nach Inbetriebnahme einer PV-Anlage mit Verbindung zum öffentlichen Netz ist eine Registrierung beim Netzbetreiber und im Marktdatenstammregister (MaStR) erforderlich, unabhängig von der Größe.

Da PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern in der Regel mit dem Stromnetz verbunden sind, geht es auch nicht ohne Anmeldung beim Finanzamt. Die Meldepflicht reicht sogar noch weiter:

Nulleinspeiseanlagen dürfen nicht ohne Anmeldung betrieben werden. Sie sind nur für den Eigenverbrauch gedacht, aber dennoch mit dem Stromnetz verbunden. Das unterscheidet sie von Inselanlagen.

Zu all diesen Meldestellen kommen wir gleich noch ausführlicher. Die einzige Art von PV-Anlage die 2024 komplett ohne Anmeldung betrieben werden darf, ist also eine Inselanlage.

Die gute Nachricht ist: bei zolar führen unsere PV-Expert:innen alle notwendigen Anmeldungen für dich durch. Für dich fällt also kein Papierkram und kein Kontakt mit den Behörden an.

Um Zugriff auf eine für dein Dach vorkonfigurierte Anlage zu erhalten brauchen wir nur ein paar Angaben von dir:

Auf welchem Gebäudetyp soll die Solaranlage installiert werden?

Wo muss man eine Solaranlage anmelden? Ein Überblick

Einen Überblick aller Stellen, Anmeldearten und Fristen für eine PV-Anlage findest du in der folgenden Tabelle:

BehördeAnmeldungFrist
NetzbetreiberInbetriebnahmeprotokoll und Bestätigng der Bundesnetzagentur innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme
FinanzamtAnmeldung[innerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme
GewerbeamtAnmeldung erforderlich für Anlagen über 30 kWpinnerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme
BundesnetzagenturMarktstammdatenregisterinnerhalb von 30 Tagen nach Inbetriebnahme

Die folgenden Abschnitte erklären dir jede der vier Anmeldungen im Detail, damit du weißt, was nach Inbetriebnahme einer PV-Anlage passieren muss. Die Durchführung der Anmeldung nimmt dir zolar wie gesagt vollumfänglich ab.

Anmeldung beim Finanzamt zwecks Umsatz- und Einkommenssteuer

Auf den Kauf und die Einkünfte aus Photovoltaik-Anlagen unter 30 kWp, die seit 2023 in Betrieb sind, beträgt die Umsatzsteuer 0 %. Da eine PV-Anlage trotzdem als unternehmerische Tätigkeit betrachtet wird, muss diese innerhalb des ersten Monats dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

Warum das so ist?

Man erhält für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom eine Einspeisevergütung. Das Finanzamt betrachtet diese als Verkauf von Strom und damit als eine unternehmerische Tätigkeit. Also:

Betreiber:innen müssen ihre PV-Anlage bis einen Monat nach Inbetriebnahme formlos beim Finanzamt melden. So erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Alternativ findet man diesen auch im Elster Portal.

Gemäß § 52 des EEG verursacht eine fehlende oder verspätete Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt Kosten von 10 Euro pro Kilowatt Leistung und Kalendermonat.

Damit wäre die Anmeldung beim Finanzamt schon abgehakt. Es gibt aber noch eine gute Nachricht:

Für PV-Anlagen und das Finanzamt gilt seit 2023: Bis 30 kWp Leistung entfällt rückwirkend zum 1.1.2022 die Einkommensteuer. Auch eine Einkommensteuererklärung oder die Beantragung von Liebhaberei beim Finanzamt sind nicht mehr nötig.

Bis 2022 mussten PV-Betreiber:innen Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb der PV-Anlage in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zusammenstellen. Bei Einnahmenüberschuss musste man diesen im Rahmen der Steuererklärung an das Finanzamt nachzahlen.

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Anmeldung beim Gewerbeamt zwecks Gewerbesteuer

Nach dem Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses für Gewerberecht ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich, wenn die PV-Anlage auf dem Dach eines selbst genutzten Gebäudes betrieben wird. Im Falle einer Installation auf einem fremd genutzten Gebäude ist hingegen eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Ob du ein Gewerbe für die PV-Anlagen anmelden musst, hängt zusätzlich vom Gewinn ab. Überschreitet der Gewinn 24.500 € pro Jahr, musst du dich beim Gewerbe- oder Ordnungsamt anmelden. Private Anlagen erreichen diese Größenordnung jedoch nur selten. Liegt der Jahresumsatz unter 22.000 €, kannst du die PV-Anlage als Kleinunternehmer anmelden.

Also keine Anmeldung beim Gewerbeamt für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern. Außer die Anlage fällt ungewöhnlich groß aus. Dann gilt:

Bei PV-Anlagen mit einer Leistung ab 30 Kilowatt (bzw. ab 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern) ist eine Anmeldung beim lokalen Ordnungs- oder Gewerbeamt innerhalb von vier Wochen erforderlich.

Einfamilienhaus mit PV-Anlage - Steuerliche Abschreibung möglich?

Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zwecks Eintragung

Die Anmeldung einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfordert die Eintragung der Stammdaten der Solaranlage in das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Passiert das nicht, besteht das Risiko, dass die EEG-Vergütung zurückgezahlt werden muss.

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist eine amtliche Datenbank für alle stromerzeugenden Anlagen und Stromspeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Sie soll alle Informationen zum Strommarkt bündeln und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Die kostenlose Registrierung von Neuanlagen im Marktstammdatenregister muss seit Februar 2019 innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen. Es ist auch möglich, die geplante Anlage bereits vor der Inbetriebnahme zu registrieren.

Hierfür ist eine Registrierung unter www.marktstammdatenregister.de erforderlich. Nach Erhalt der Genehmigung des Netzbetreibers muss die Anmeldung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister erfolgen.

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Die Registrierung deiner Solaranlage im Marktstammdatenregister kannst du ganz einfach über die Online-Plattform der Bundesnetzagentur vornehmen – entweder parallel zur Inbetriebnahme der Anlage oder du trägst sie maximal 14 Tage im Voraus als „geplante Inbetriebnahme“ ein. Sofern du parallel zur Solaranlage einen Batteriespeicher installierst, musst du diesen ebenfalls im Marktstammdatenregister eintragen.

Die Kosten für die Anmeldung liegen zwischen 15 und 65 Euro. Es ist ratsam, sich vor der Anmeldung über die Anforderungen und Kosten der zuständigen Kommune zu informieren, um einen reibungslosen Prozess zu gewährleisten.

Dazu kommt, je nach Anlagengröße, noch folgende Meldepflicht:

Betreiber:innen von PV-Anlagen mit einer Leistung von über 7 kW sind verpflichtet, eine Meldung zum Eigenverbrauch bei der Bundesnetzagentur einzureichen.

Keine Lust, dich um die Anmeldung im Marktstammdatenregister zu kümmern? Kein Problem, das nehmen dir unsere PV-Expert:innen gerne ab, denn:

Die Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur kann auch durch bevollmächtigte Personen erfolgen. Zolar als Installateur der Anlage erledigt diese Aufgabe natürlich für dich.

Anmeldung beim Netzbetreiber zwecks Anschluss an das Stromnetz

Vor der Installation der Solaranlage ist die Genehmigung des örtlichen Netzbetreibers erforderlich. Diese kann entweder eigenständig eingeholt oder an den Installationsbetrieb delegiert werden.

Grund dafür ist:

Deine Solaranlage wird mit dem Stromnetz verbunden, daher muss sie auch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Von diesem bekommst du auch die Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom.

Nach der Montage nimmt der/die Solarteur:in die Anlage in Betrieb. Dem Netzbetreiber schickt diese:r das Inbetriebnahmeprotokoll und eine Bescheinigung über die Eintragung ins Marktstammdatenregister.

Es gibt keine Beschränkung dafür, wie viel Solarstrom du ohne Anmeldung erzeugen darfst. Stattdessen ist die Anmeldung beim Netzbetreiber unabhängig von deiner Stromerzeugung Pflicht. Die gute Nachricht: für deinen Eigenverbrauch gibt es keine Obergrenze.

Ab 2023 reicht bei PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp die Anmeldung über ein Webportal des Netzbetreibers aus.

Kann ich meine PV-Anlage selbst anmelden?

Die genannten Anmeldungen deiner PV-Anlage kannst du selbst vornehmen. Für die Anmeldung beim Netzbetreiber ist es ratsam, die Hilfe von Solarteur:innen in Anspruch zu nehmen. Diese kennen den Ablauf und wissen, zu welchem Zeitpunkt die Anmeldung notwendig ist.

Bei zolar musst du dich aber wie gesagt um keine der hier besprochenen Anmeldungen selbst kümmern. Unsere PV-Expert:innen erledigen das für dich.

Bis wann muss man eine Solaranlage anmelden?

Bei der Anmeldung deiner Solaranlage musst du diese Fristen beachten:

  • Der Netzbetreiber muss als erstes informiert werden, am besten acht Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme.
  • Beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur musst du deine PV-Anlage spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme registriert haben.
  • Das Finanzamt musst du maximal einen Monat nach der Inbetriebnahme über deine PV-Anlage informiert haben.
Frau mit Laptop – Photovoltaik beim Netzbetreiber anmelden mit zolar

Kann ich meine PV-Anlage ohne Anmeldung erweitern?

Die nachträgliche Erweiterung und der Ausbau deiner Photovoltaikanlage werden rechtlich immer als Neuanlage behandelt. Das heißt, dass du auch diese Erweiterung bzw. diesen Ausbau deiner PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur, beim Netzbetreiber sowie beim Finanzamt anmelden musst.

Du kannst dich daher auch bei der Erweiterung deiner PV-Anlage an die oben aufgeführten Punkte halten und bist so sicher, dass du alle nötigen Schritte zur Anmeldung eingehalten hast.

Fazit

  • Grundsätzlich gilt: Eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage muss gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Umsatzsteuergesetz angemeldet werden.
  • Eine PV-Anlage ohne Anmeldung funktioniert nur, wenn sie keine Verbindung zum Stromnetz hat, also bei Inselanlagen.
  • Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen und Erlöse aus dem Verkauf erzielen, sind nach wie vor verpflichtet, die Anlage beim Finanzamt anzumelden.
  • Für PV-Anlagen auf dem Dach eines Einfamilienhauses ist keine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.
  • Gemäß § 5 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) müssen sämtliche ortsfesten Stromspeicher, einschließlich EE-Stromspeicher und sonstiger Stromspeicher, unabhängig von ihrem Inbetriebnahmedatum im Marktstammdatenregister registriert werden.
  • Besonders wichtig ist auch die Anmeldung beim Netzbetreiber, damit du Strom ins Netz einspeisen kannst und dieser dir dafür die Einspeisevergütung zahlt.
  • Alle Anmeldungen kannst du selbst vornehmen; bei zolar übernehmen wir den kompletten Anmeldeprozess für dich. So verpasst du auch keine der vielen Fristen.
  • Die Erweiterung deiner PV-Anlage wird als eine neue Anlage betrachtet, die du entsprechend anmelden musst.
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